Hygienekonzept

Generell gilt AHA + A (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltag mit Masken und App)

Am Eingang befindet sich eine Einlasskontrolle (mit 1-2 Helfern). Dort findet ebenfalls die Anmeldung in der Corona Warn-App mittels QR-Codes statt. Zudem ist eine Teilnahme nur mit negativem Corona Test erlaubt (3-G-Regel (genesen, geimpft, getestet)).
Durch im Vorfeld festgelegte Ticketzahlen, wird die Anzahl an Personen, die maximal gleichzeitig auf das Gelände können, kontrolliert (Kulturveranstaltung Freiluft = 250 Besucher). Auf dem Gelände befinden sich an einigen Stellen Spender mit Desinfektionsmittel (mindestens aber an folgenden Stellen: am Eingang, im Bereich der Sanitäranlagen sowie am Getränke- und Essensstand) sowie Schilder zu den Hygieneregeln. Masken dürfen nur kurz zum Essen und Trinken abgesetzt werden, und müssen anschließend sofort wieder aufgesetzt werden. Gläser werden mit einer Spülmaschine bei hoher Temperatur und unter Zuhilfenahme von Spülmittel gereinigt.

Bei Bargeldtransaktionen gibt es eine Schale, die Regelmäßig desinfiziert, wird in die das Geld gelegt sodass keine direkte Hand-zu-Hand-Übergabe stattfindet.

Gruppenbildung ist nur im eigenen Haushalt erlaubt, ansonsten ist ein Abstand von mindestens 1,5m zu anderen Personen zu halten.

Das Haus ist für den Publikumsverkehr geschlossen.

Neben den Helfern überwacht auch die von uns engagierten Securityfirma die Einhaltung des Hygienekonzepts.

In regelmäßigen Abständen wird ebenfalls mittels Durchsage auf das Hygienekonzept hingewiesen.

Für die Workshopsituationen gilt zusätzlich:
Für jeden Workshop gibt es ein Desinfektionsspray um Arbeitsmaterial nach Gebrauch zu desinfizieren.

Für sämtliche Helfende wird es eine Aktenkundige Einweisung/Unterweisung zum Hygienekonzept gegeben, welche diese anschließend mit Ihrer Unterschrift gegenzeichnen. Für Helfende gilt wie für Gäste die 3-G-Regel.

AnsprechpartnerInnen für sämtliche Rückfragen bzw. bei Kontrollen sind: Vanessa Enigk, Melanie Hafenrichter, Wencke Hamann sowie Jonas Kramer.

Die Gäste werden über die Verpflichtung zur Abstandsregelung sowie die Einhaltung der entsprechenden Schutzmaßnahmen über gut sichtbare Aushänge informiert, bei Zuwiderhandlungen wird unverzüglich ein Hausverbot ausgesprochen.

Dieses Hygienekonzept wurde nach bestem Wissen und Gewissen und auf Grundlage der Dreizehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt erstellt.