Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltung, Begriffsdefinition

(1) Die MacherInnen von klink festival Dessau c/o VorOrt e.V, Wolfgangstraße 13; 06844 Dessau-Roßlau (im Folgenden: „wir“, „uns“ oder „klink“) betreibt die Webseite https://klinkfestival-dessau.de. Wir vertreiben Tickets für das von uns veranstaltete Event klink festival Dessau sowie ggfls. weitere Musikveranstaltungen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) „VerbraucherInnen“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „UnternehmerInnen“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

(3) Im Folgenden befassen sich die § 2-4mit dem Erwerb von Veranstaltungstickets.

§ 2 Richtlinien beim Erwerb von Veranstaltungstickets

(1) Für unsere Tickets besteht kein Widerrufsrecht. Sie sind grundsätzlich von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.

(2) Mit dem Kauf und Einlösen des Tickets stimmt der Besuchende diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Bestandteil dieser AGB ist auch die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltung. Diese Hausordnung wird online veröffentlicht und ist darüber hinaus am Einlass zum Veranstaltungsgelände ausgehängt.

(3) Mit Erwerb des Tickets stimmt die besuchende Person unwiderruflich zu, das am Einlass eine Kontrolle (gegebenenfalls auch von der Person/Taschen/Rucksäcken) stattfinden wird.

§ 3 Weiterverkauf und Weitergabe von Ticket

(1) Veranstaltungstickets können zu privaten Zwecken zum Originalpreis weiterverkauft werden. Ein gewerblicher Verkauf von Tickets zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet. Die VeranstalterInnen übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch von Tickets oder durch Verletzung der Sorgfaltspflichten des Käufers/der Käuferin entstehen.

(2) Die kostenlose Weitergabe von Tickets in werblicher Absicht (z.B. in Form von Gewinnspielen, Verlosungen etc.) ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch die Veranstaltenden gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Schadensersatzforderung in doppelter Höhe des Mediawerts der Aktion, mindestens aber des fünffachen Ticketpreises, geahndet.

§ 4 Gültigkeit der Tickets

(1) Falls der Name des Käufers/der Käuferin auf dem Ticket aufgedruckt ist, kann das Ticket trotzdem von einem anderen Veranstaltungsbesuchenden genutzt werden. Aufgedruckte KäuferInnenname und NutzerInnenname müssen nicht übereinstimmen.

(2) Das Ticket wird beim erstmaligen Betreten des Geländes entwertet. Die Tickets müssen in einem einwandfreien Zustand sein. Wir übernehmen keine Garantie für einen erfolgreichen Scanvorgang, falls der QR-Code beschädigt wurde. Sollte das Ticket bereits vor Betreten von dem Abriss getrennt werden, ist das Ticket ungültig und ein neues Ticket muss, falls es noch Tickets an der Abendkasse vorhanden sind, erworben werden.

(3) Tickets stellen keine Rechnung dar.

§ 5 Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweise

(1) Die Veranstaltenden behalten sich das Recht vor, den Einlass aus triftigen Gründen zu verwehren. Diese Gründe sind u.a. ein stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, aggressives Auftreten, das Mitführen von Mitteln, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, oder ein offensichtlicher Drogeneinfluss. Sollte der Einlass aus oben genannten oder vergleichbaren Gründen verwehrt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

(2) Der Besuchende hat sein Veranstaltungsticket auf dem Veranstaltungsgelände jederzeit mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Wiedereinlass ist sofern nicht anders ausgehängt nicht möglich.

§ 6 Durchführung, Verlegung oder Ausfall der Veranstaltung/Rücknahme und Erstattung von Tickets

(1) Tickets werden nur bei einer Absage der Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn zurückgenommen. Erstattet wird nur der Ticketpreis. Die Anreisekosten werden nicht erstattet. Es wird dem Besucher empfohlen sich rechtzeitig zu informieren, ob die Veranstaltung stattfindet.

(2) Tickets, welche an Vorverkaufsstellen erworben wurden sind innerhalb von 14 Tagen nach dem eigentlichen Event an den klink festival Dessau c/o VorOrt e.V., Wolfgangstraße 13;06844 Dessau-Roßlau, unter Angabe einer Bankverbindung, mit der Post zu senden.

(3) Die Veranstaltenden behalten sich das Recht vor die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Sämtliche Eintrittstickets behalten dabei ihre Gültigkeit.

(4) Sollten sich der Ablauf der Veranstaltung ändern, Programmänderungen, Streichung von einzelnen Acts, auch sog. Headliner, hat der Besuchende keinerlei Ansprüche auf Erstattungen oder Teilerstattungen des Ticketpreises, solange der Gesamtcharakter des Festivals erhalten bleibt.

(5) Verspätungen und Verlegungen im Programm sind vom Besuchenden hinzunehmen.

(6) Die Veranstaltung findet unabhängig der Witterungsverhältnisse statt, solange die Sicherheit der Besuchenden, der KünstlerInnen und des Personals gewährleistet werden kann. Sollte es dennoch zu einer witterungsbedingten Absage oder einem witterungsbedingten Abbruch der Veranstaltung kommen, so hängt es vom Zeitpunkt des Abbruchs ab, ob und wenn ja in welcher Höhe der Besuchende entschädigt wird. Gleiches gilt, wenn die Veranstaltung aus technischen Gründen oder von behördlicher Seite abgebrochen werden muss.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

(2) Die Veranstaltenden haften in jedem Fall unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

(3) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haften die Veranstaltenden beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(4) Außer den in den Ziffern (2) und (3) genannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

(5) Soweit die Haftung der Veranstaltenden nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 8 Urheberrecht, Bild- und Tonaufnahmen

(1) Die Darbietungen auf der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht. Das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film-, Video-, und professionellen Digitalkameras ist nicht gestattet. Ton- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch sind nicht gestattet.

(2) Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besuchende unwiderruflich ein, auf der Veranstaltung fotografiert und gefilmt zu werden. Diese Aufzeichnungen dürfen von den Veranstaltenden ohne Anspruch des Besuchenden auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden. Ebenfalls behalten sich die Veranstaltenden ausdrücklich das recht vor, die angefertigten Aufnahmen für Marketingzwecke z.B. auf Sozial Media zu veröffentlichen (z.B. auch in Form eines After-Movies).

§ 9 Vertragssprache

(1) Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

Stand: 06. April 2023
Version: 004