Hausordnung

  1. Das Veranstaltungsgelände umfasst alle Konzert- sowie Parkflächen und die Hinterbühnen-Bereiche. Mit Betreten des Festivalgeländes unterwirft sich die besuchende Person dieser Hausordnung.
  2. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten. Wer nach Aufforderung den Weisungen des Sicherheitspersonals nicht Folge leistet, wird der Veranstaltungsfläche verwiesen.
  3. Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, eigenen Getränken und Speisen, pyrotechnischen Gegenständen, Laserpointern, Mitteln, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, und Waffen (oder als Waffe einsetzbare Gegenstände) ist nicht gestattet. Das Ordnungspersonal wird dies, im Rahmen des eigenen Ermessens, bei der Einlasskontrolle (Leibesvisitation nicht ausgeschlossen) überprüfen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
  4. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art; Feuerwerkskörper, bengalische Feuer und sonstige pyrotechnische Gegenstände (auch Wunderkerzen); alkoholische und nicht alkoholische Getränke aller Art; Speisen aller Art; Tiere; sperrige Gegenstände.
  5. Es ist untersagt, solche Gegenstände mit auf das Festivalgelände zu nehmen. Bereits der Versuch ist strafbar und kann zum Ausschluss des Besuchenden von der Veranstaltung führen. Die Veranstaltenden behalten sich zivil- und strafrechtliche Maßnahmen vor.
  6. Das Verbreiten von Werbung und Druckschriften ist ohne eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von klink verboten. Ebenso ist der Verkauf von Waren ohne Zustimmung von klink nicht zulässig
  7. Die Anreise zur jeweiligen Veranstaltung erfolgt selbstständig und auf eigene Gefahr des Besuchenden. Parken ist ausdrücklich nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Sollten für die Parkplätze gesonderte Regeln gelten, so sind diese mit dem Abstellen des Fahrzeuges anerkannt.
  8. Das Befahren der Rettungs- und Lieferwege ist nur mit einem gültigen Parkausweis gestattet.
  9. Für die Nutzung der Parkplätze kann eine Gebühr erhoben werden. Der Parkplatz ist nicht bewacht.
  10. Das Abstellen der Fahrzeuge hat nach den Anweisungen des Verkehrslenkungspersonals zu erfolgen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Rettungs- und Verkehrswege frei sind. Bei Nichtbeachtung werden die Fahrzeuge auf Kosten des Halters umgestellt oder entfernt. Auf dem gesamten Parkplatz, inklusive der Zufahrtsstraßen, gilt die StVO. Die Verantwortung den Parkplatz zu befahren liegt alleine beim Fahrzeugführer. Das Befahren des Parkplatzes ist mit der üblichen Sorgfalt zu leisten.
  11. Mit Betreten des Festivalgeländes und der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich jede besuchende Person damit einverstanden, dass Fotos und Videoclips (Bildnisse), die den Besuchenden im Rahmen des Festivals zeigen, vom den Veranstaltenden und PressevertreterInnen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Event gemacht und genutzt werden dürfen. Der/Die Abgebildete erteilt den Veranstaltenden insbesondere dann seine Einwilligung zur Verbreitung dieser Bildnisse, wenn die abgebildete Person während oder unmittelbar nach der Aufnahme Kenntnis darüber erlangt (z.B. durch Posieren angezeigt), dass er/sie aufgenommen wurde, und gegenüber den Veranstaltenden nicht innerhalb von 24 Stunden anzeigt, dass er/sie keine Einwilligung zur Verbreitung erteilt. Er/Sie genehmigt, diese Bildaufnahmen im Rahmen der Verbreitung über einen Sender, das Internet oder andere Kommunikationskanäle wahrnehmbar zu machen.
  12. Erkennbar betrunkene oder vergleichbar auffällige Besuchende haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.
  13. Die Zugangsberechtigung zum Festivalgelände („Festivalbändchen“) muss während der gesamten Anwesenheit auf dem Gelände durchgängig am Arm getragen werden und ist auf Verlangen des Sicherheitspersonals jederzeit vorzuzeigen.
  14. Fluchtwege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.
  15. Die Veranstaltenden haften nicht für Schäden und Verluste, die dem Besuchende durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
  16. Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet.
  17. Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
  18. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.
  19. Ein Übernachten auf dem Festivalgelände ist nicht gestattet.
  20. Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
  21. Die Teilnahme an den Workshops findet auf eigene Gefahr statt.
  22. Minderjährigen Personen kann der Eintritt verwehrt bleiben, auf Grund des Jugendschutzes.
  23. Ab 20 Uhr für U16 und ab 22 Uhr für U18 ist die Party zu Ende und ihr müsst das Gelände verlassen. Ausnahme dabei ist, wenn ihr einen gültigen Muttizettel dabei habt.
  24. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.